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EheG § 53., StGBl. Nr. 31/1945, gültig von 30.06.1945 bis 30.06.1945

Zweiter Abschnitt Recht der Ehescheidung

B. Ehescheidungsgründe

II. Scheidung aus anderen Gründen

§ 53.

(Anm.: Aufgehoben durch Art. I § 1 Z 1 StGBl. Nr. 31/1945.)

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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