EheG § 129., BGBl. Nr. 280/1978, gültig ab 01.07.1978

Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen

§ 129.

Dieses Gesetz tritt am in Kraft. Die Vorschriften des § 112 Abs. 2 und 3, des § 117 Abs. 2, des § 120 Abs. 2 und des § 121 Abs. 3 treten mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.

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