1. Teil Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen
1. Hauptstück Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
§ 1. Regelungsgegenstand
Dieses Bundesgesetz regelt insbesondere
1. die Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen (Bau- oder Dienstleistungskonzessionen) durch Auftraggeber (Konzessionsvergabeverfahren),
2. den Rechtsschutz im Zusammenhang mit Konzessionsvergabeverfahren im Sinne der Z 1, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen (2. Teil), sowie
3. die Vorgangsweise im Zusammenhang mit der außerstaatlichen Kontrolle von Konzessionsvergabeverfahren sowie bestimmte zivilrechtliche Konsequenzen (3. Teil).
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