BVergGKonz 2018 § 50. Nachweis der
Leistungsfähigkeit, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018
1. Teil Verfahren zur Vergabe von
Konzessionsverträgen3. Hauptstück Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens
6. Abschnitt Eignung der Unternehmer
§ 50. Nachweis der Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber kann Nachweise für die technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit festlegen.
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