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ASVG Anlage 14 Datenverwendung bei der Risiko- und Auffälligkeitsanalyse

Anlage 14 Datenverwendung bei der Risiko- und Auffälligkeitsanalyse

Folgende Daten können bei der Erstellung der Auswertungen nach § 42b Abs. 1 verwendet werden:

im Dienstgeberbereich: Stammdaten, Beitragskontodaten, GPLA-Daten, Prüfakte-Daten, Beitragsabrechnungsdaten, ÖNACE-Daten und Meldedaten;

im DienstnehmerInnenbereich: Stammdaten, Versicherungsdaten und Leistungsdaten.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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SAAAA-76518