ASVG § 328. Abgeltung des Ersatzanspruches bei Krankenbehandlung, BGBl. Nr. 13/1962, gültig ab 01.01.1962

Fünfter Teil Beziehungen der Versicherungsträger (des Dachverbandes) zueinander und Ersatzleistungen, Haftung des Dienstgebers bei Arbeitsunfällen

Abschnitt II Beziehungen der Versicherungsträger zu den Trägern der Sozialhilfe

§ 328. Abgeltung des Ersatzanspruches bei Krankenbehandlung

Kosten einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankenbehandlung (§§ 133 bis 137) sind mit einem Betrag abzugelten, der für jeden Tag der Dauer einer solchen Behandlung im Ausmaß des halben Krankengeldes (§ 141 Abs. 1) zu leisten ist.

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