Zweiter Teil Leistungen der Krankenversicherung
Abschnitt II Leistungen im Besonderen
7. Unterabschnitt Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft
§ 164. Entbindungsbeitrag
(1) Ein Entbindungsbeitrag gebührt:
1. weiblichen Versicherten, die Anspruch auf Wochengeld haben, Selbstversicherten nach § 16 mit Ausnahme der im § 124 Abs. 2 bezeichneten Personen und für Angehörige im Ausmaß von 1 000 S; er kann durch die Satzung des Versicherungsträgers allgemein oder für einzelne der bezeichneten Personengruppen bis auf 2000 S erhöht werden;
2. sonstigen weiblichen Versicherten einschließlich der im § 124 Abs. 2 bezeichneten Personen im Ausmaß von 2 000 S.
(2) Bei Mehrlingsgeburten gebührt der im Abs. 1 festgesetzte Betrag für jedes geborene Kind.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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