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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 66 Belüftung und Beheizung

EB zur Nov 2010

Zu § 66: In dieser Bestimmung wird das grundsätzliche Erfordernis der Lüftbarkeit und Beheizbarkeit aller Räume in Bauwerken normiert, wobei freilich der Verwendungszweck berücksichtigt werden muss.

Anmerkungen

1) Der § 66 entspricht inhaltlich weitgehend dem § 67 Abs 2–4 vor der Harmonisierungsnovelle.

2) S 6 Abs 1.

3) Darunter fallen jedenfalls Aufenthaltsräume und Bäder. Ausgenommen davon sind Aufenthaltsräume, deren Verwendungszweck eine Beheizung ausschließt, oder die nicht für eine Benutzung in der Heizperiode gedacht sind.

4) Auf die Einhaltung dieser Bestimmung besitzt der Nachbar einen Rechtsanspruch (§ 25 Abs 1 Z 5).

5) S 4 Abs 1 der Stmk Kehrordnung 2000, s Gesamtübersicht.

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

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