BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 62 Nutzwasser
EB zur Nov 2010
Zu § 62: Bei den in diesem Paragraph aufgestellten Anforderungen an die Nutzwasserversorgung handelt es sich um Vorkehrungen, die letztlich dem Schutz einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserversorgung (vgl. § 63) dienen.
Anmerkungen
1) S OIB-Richtlinie – Begriffsbestimmungen, Ausgabe: Oktober 2011, s Gesamtübersicht.
2) S Anm 1.
3) Für die Planung solcher Anlagen kann das Regelwerk ÖVGW W 86 – Nutzwasserverwendung – Richtlinie für die Verwendung von Nutzwasser in Gebäuden, ausgenommen industrielle Anwendung – herangezogen werden.
Herausgeber: ÖVGW – Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach A-1010 Wien, Schubertring 14.