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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 57 Abwässer

EB zur Nov 2010

§ 57 stellt Anforderungen an die Sammlung und Beseitigung von Abwässern und Niederschlagswässern. Vorschriften über den Anschluss an Kanalisationsanlagen, die Versickerung(einschließlich allfälliger Retentionsbecken) sowie über die Ausführung von Anschlusskanälen sowie über Anlagen zur Vorbehandlung sind jedoch durch die technischen Bauvorschriften nicht erfasst.

Neben dem eigentlichen Schutzziel „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ enthält § 57 mit Abs. 3 auch die Anforderung, dass durch die Anlagen zur Sammlung und Beseitigung der Abwässer und Niederschlagswässer weder die Tragfähigkeit des Untergrundes noch die Trockenheit von Bauwerken beeinträchtigt werden dürfen.

Anmerkungen

1) Der § 57 entspricht weitgehend inhaltlich § 65 vor der Harmonisierungsnovelle zusätzlich s auch § 85.

2) S 4 Z 13.

3) S OIB-Richtlinie – Begriffsbestimmungen, Ausgabe Oktober 2011, s Gesamtübersicht

4) S Anm 3.

5) Für die Ausführung von Kanalanlagen ist die ÖNORM B 2503 – Kanalanlagen – Planung, Ausführung, Prüfung, Betrieb – Ergänzende Bestimmungen zu den ÖNORMEN EN 476, EN 752 und EN 1610 heranzuziehen. (S § 86)

6) Die Ableitung von Wässern im bebauten Gebiet sowie die Verpfli...

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