BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 55 Allgemeine Anforderungen
EB zur Nov 2010
Zu § 55: Hierbei handelt es sich um die allgemeine Anforderung an Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz entsprechend der Bauproduktenrichtlinie.
Anmerkungen
1) Der gesamte IV. Abschnitt wurde durch die Nov 2010 neu strukturiert.
2) Der § 55 wurde durch die Nov 2010 inhaltlich neu, als zielorientierte allgemeine Anforderungen an die Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz eingeführt.
3) S 4 Z 13.
4) S OIB-Richtlinie 3 – Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Ausgabe: Oktober 2011, s Gesamtübersicht.