BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetz vom über die Feuer- und Gefahrenpolizei (Steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz – StFGPG)
LGBl 2012/12
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Örtliche Feuer- und Gefahrenpolizei
2. Abschnitt
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
§ 9 Offenes Feuer und Licht, sonstige Licht- und Wärmequellen
§ 10 Feuerarbeiten und Erwärmung brennbarer Stoffe
§ 11 Brandgefährliche Stoffe und deren Lagerung
§ 12 Lagerung von selbstentzündlichen Stoffen
§ 13 Lagerung von Heiz- und Brennstoffen
§ 14 Lagerung in offenen Dachräumen
§ 16 Fluchtwege und Freiflächen
3. Abschnitt
Feuerbeschau
§ 19 Organisation der Feuerbeschau
§ 20 Durchführung der Feuerbeschau, Verfahren
§ 21 Feuerpolizeiliche Überprüfung (Nachbeschau)
4. Abschnitt
Vorkehrungen für die Brandbekämpfung
§ 23 Öffentliche Alarmeinrichtung
§ 24 Verpflichtungen bei baulichen Anlagen
S. 16525. Abschnitt
Bekämpfung von Bränden und Gefahren
§ 25 Verpflichtung zur Meldung
§ 28 Pflicht zur Hilfeleistung
§ 29 Mitwirkung der Sicherheitsbehörden
§ 30 Sicherungsmaßnahmen und Aufräumungsarbeiten
6. Abschnitt
Schlussbestimmungen