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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 45 Österreichische technische Zulassung

Anmerkungen

1) Abs 1, die Ersetzung des Wortes „formlos“ durch die Worte „mit Bescheid“ im Abs 4, Abs 5 vierter Satz u die angefügten folgenden Sätze Fassung Nov LGBl 2001/50.

2) Die ehemalige § 17-Zulassung nach der Stmk BO 1968 wurde durch dieses neue Rechtsinstitut der österreichischen technischen Zulassung (ÖTZ) abgelöst. Bestand nach § 17 der Stmk BO 1968 ausdrücklich kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung, so ist uE ein solcher bei der ÖTZ zu bejahen, werden doch durch eine ÖTZ Rechte verliehen bzw im Falle der Nichterteilung in Rechte Dritter eingegriffen, weshalb der ÖTZ bzw der Nichterteilung uE Bescheidqualität zukommt, wie dies auch in den durch die Nov LGBl 2001/50 dem Abs 5 angefügten Sätzen nunmehr eindeutig festgelegt wurde. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes führte in seinen Bemerkungen zum Gesetzesbeschluss zu Abs 4 (Stammfassung des BauG 1995) aus, dass zufolge der darin festgelegten formlosen Zurückweisung offenbar kein Bescheid erlassen zu werden braucht und dies nach der Rechtsprechung des VfGH (vgl 13.223/1992) dem rechtsstaatlichen Prinzip widersprechen dürfte. Diesen Bedenken w...

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