BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 44 Bauprodukte
EB zur Nov LGBl 2001/50
Zu den § 44, 45 und 46: Das Steiermärkische Baugesetz, LGBl. Nr. 59/1995, ist ebenfalls an die Vereinbarung zwischen den Ländern gemäß Art. 15a B‑VG über die Regelung der Verwendbarkeit von Bauprodukten, LGBl. Nr. 80/1999, anzupassen. Dies betrifft insbesondere den § 44 über die Bauprodukte, den § 45 über die österreichische technische Zulassung und den § 46 über das Sonderverfahren im Sinne des Art. 16 der EG-Bauproduktenrichtlinie. Die zentrale Bestimmung stellt der vorgesehene § 44 Abs. 1 dar, der die Verknüpfung mit dem Steiermärkischen Bauproduktegesetz 2000 vorsieht.
Anmerkungen
1) § 44 wurde durch Nov LGBl 2001/50 neu gefasst.
2) S auch EB zum § 43, LGBl 1995/59.
3) S Stmk BauprodukteG 2000 u die EB dazu, s Gesamtübersicht. Zur Strafbestimmung des § 118 Abs 2 Z 8.
4) Über das Stmk BauprodukteG 2000 werden die Brauchbarkeits- und die Verwendbarkeitsbestimmungen von Bauprodukten/Baustoffen auf Basis nationaler technischen Regelwerken (zB ÖNORM B, Verwendungsgrundsätze des Österreichischen Instituts für Bautechnik, Richtlinien des Österreichischen Betonvereins usw) in der Baustoffliste ÖA sowie die europäischen technischen Spezifikationen (...