BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetz vom , mit dem für die Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut eine Gemeindeordnung erlassen wird (Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 – GemO)
LGBl 2012/125
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
Erstes Hauptstück
Die Gemeinde
V. Abschnitt
Verwaltungsgemeinschaften, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Gemeindeverbände und Kleinregionen
§ 37 Verwaltungsgemeinschaften
§ 37a Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen Gemeinden
Zweites Hauptstück
Wirkungsbereich der Gemeinde, Wirkungskreis und Geschäftsführung der Gemeindeorgane
I. Abschnitt
Wirkungsbereich der Gemeinde
II. Abschnitt
Wirkungskreis der Gemeindeorgane; Aufgaben des Ortsvorstehers und der Fachausschüsse
§ 45 Wirkungskreis des Bürgermeisters
Fünftes Hauptstück
Verwaltungsakte und Verwaltungsverfahren
§ 92 Verordnungen der Gemeinde
S. 1624Sechstes Hauptstück
Aufsicht des Landes und Schutz der Selbstverwaltung
I. Abschnitt
Aufsicht des Landes
§ 98 Auskunftspflicht und Prüfungsrecht
§ 100a Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Beschlüssen
§ 101 Sonstige Behebung von Bescheiden
§ 101d Widmung der Geldstrafen
§ 102 Amtsverlust des Bürgermeisters und der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes
§ 103 Auflösung des Gemeinderates
§ 104 Verfahren vor der Aufsichtsbehörde
II. Abschnitt
Schutz der Selbstverwaltung