BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 41 Baueinstellung und Beseitigungsauftrag
Zu § 41: EB
Zur besseren Verständlichkeit baupolizeilicher Maßnahmen wird systematisch dargestellt, wann Baueinstellungsaufträge und unter welchen Voraussetzungen Baubeseitigungsaufträge zu erlassen sind. Zu berücksichtigen ist die höchstgerichtliche Rechtsprechung beispielsweise zur Frage, welche baulichen Anlagen als „vorschriftswidrig“ gelten.
Als vorschriftswidrig gilt eine baulichen Anlage oder sonstige Maßnahme dann, wenn diese sowohl zum Zeitpunkt ihrer Errichtung bzw ihrer Durchführung als auch zum Zeitpunkt der Erlassung des baupolizeilichen Auftrages einer baubehördlichen Bewilligung bzw Genehmigung bedurft hat bzw bedarf, eine Bewilligung bzw Genehmigung hiefür jedoch nicht vorliegt, sei es, daß sie niemals erteilt wurde oder nachträglich (zB durch Nichtigerklärung) weggefallen ist. Zu beachten ist allerdings die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach ein Beseitigungsauftrag nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes solange nicht vollstreckt werden darf, solange über ein Ansuchen um nachträgliche Erteilung einer Baubewilligung nicht rechtskräftig im Sinne einer Ab- oder Zurückweisung abges...