Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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Dokumentvorschau
BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht (5. Auflage)

Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 – GAEG 2008Auszüge aus der Rechtsprechung (vorwiegend zum ehemaligen Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980, insoweit diese für das neue Gesetz noch von Bedeutung ist – zum neuen Gesetz 2008 gibt es noch wenig Judikatur) sind nach § 34 wiedergegeben.

LGBl 2010/5

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Ziele des Gesetzes

§ 2 Schutzgebiet

§ 3 Evidenz des Baubestandes

2. Abschnitt

Schutzbestimmungen für die Altstadt von Graz

§ 4 Schutzwürdige Bauwerke

§ 5 Erhaltung schutzwürdiger Bauwerke

§ 6 Erhaltung öffentlicher Flächen

§ 7 Neubauten, Zubauten, Umbauten

§ 8 Vorschriftswidrige Maßnahmen

§ 9 Nutzung der Gebäude in der Kernzone

§ 10 Verfahrensbestimmungen

§ 11 Verordnungsermächtigung

3. Abschnitt

Altstadt-Sachverständigenkommission (ASVK) und Altstadtanwaltschaft

§ 12 Aufgaben der ASVK

§ 13 Bestellung und Zusammensetzung der ASVK

§ 14 Geschäftsführung der ASVK

§ 15 Altstadtanwaltschaft

4. Abschnitt

Altstadterhaltungsfonds und Förderungsbestimmungen

§ 16 Zweck, Bezeichnung und Sitz des Fonds

§ 17 Verwaltung und Geschäftsführung des Fonds

§ 18 Mittel des Fonds

§ 19 Arten und Voraussetzungen der Förderung

§ 20 Vorrangige Förderung

§ 21 Förderungswürdige Maßnahmen

§ 22 Förderungsverfahren

§ 23 Zusicherung der Förderung

§ 24 Pflichten der Förderungswerberin/des Förderungswerbers

§ 25 Förderungsrichtlinien

5. Abschnitt

Schluss‑, Übergangs- und Inkrafttretensbestimmungen

§ 26 Behörden

§ 27 Eigener Wirkungsbereich

§ 28 Verweise

§ 29 Strafbestimmungen

§ 30 Abschöpfung der Bereicherung

§ 31 Unterbleiben der Abschöpfung

§ 32 Übergangsbestimmungen

§ 33 Inkrafttreten

§ 33a Inkrafttreten von Novellen

§ 34 Außerkrafttreten

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

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