BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 37 Überprüfung der Baudurchführung
EB zur Nov 2003
Zu Abs 3 erster Satz: Diese Bestimmung ist aus sachlichen Erwägungen an die vorgesehenen Änderungen in § 34 Abs. 1 und § 38 Abs. 1 anzupassen.
Anmerkungen
1) Abs 2 Fassung Nov LGBl 2001/50; Abs 3 erster Satz Fassung Nov 2003, zur Formulierung s Anm 1 zu § 34.
2) S 2.
3) Die Bauüberwachung ist an sich eine Amtspflicht der Baubehörde, deren Ausübung schon oft durch Personalprobleme eher begrenzt ist. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt aber auch die primäre Verantwortung beim Bauherrn u Bauführer.
4) S 44, der iZm dem Stmk Bauproduktegesetz, s Gesamtübersicht, neu gefasst wurde. In diesem Zusammenhang wurde durch Art II Z 1 LGBl 2001/50 der Abs 2 neu gefasst u der Begriff der „Brauchbarkeit“ durch den Begriff der „Einbaufähigkeit“ ersetzt.
5) Die Verpflichtung des Bauherrn, der Beh die Fertigstellung des Rohbaues schriftlich anzuzeigen, wird durch die Nov 2003 gegenüber der ehemaligen Rechtslage ausdrücklich auf die genannten baubewilligungspflichtigen Vorhaben eingeschränkt u auf die genannten anzeigepflichtigen Vorhaben erweitert, s EB (nach der Stammfassung 1995 bestand hinsichtlich sämtlicher bewilligungspflichtige...