BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 33 Anzeigeverfahren
EB zur Nov LGBl 2002/33
Zu § 33 Abs 2 Z 4: Die Unterschriften der bis zu 30 m von den Bauplatzgrenzen entfernt liegenden Grundeigentümer sind demnach auch dann erforderlich, wenn die Antennen- oder Funkanlage (Handymasten) z. B. im Freiland oder im Industriegebiet errichtet wird, sofern der Standort innerhalb des Bereiches von 300 m von den Gebietsgrenzen der angeführten Baulandkategorien entfernt ist.
Zu § 33 Abs 5 a: Die Verständigungspflicht der Baubehörde gegenüber den Grundeigentümern soll die Information der Nachbarn bis zum Abschluss des Verfahrens sicherstellen. Da es sich um ein Anhörungsverfahren handelt, ist diese Erledigung nicht als Bescheid anzusehen, jedoch als amtliche Auskunft im Sinne des Steiermärkischen Auskunftspflichtgesetzes, LGBl. Nr. 73/1990, i.d.F. LGBl. Nr. 63/1999.
EB zur Nov 2003
Zu § 33 Abs 3: Die nach der derzeitigen Rechtslage geforderte Nachweiserbringung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung stellt einen Tatbestand dar, der eigentlich dem Berufsrecht und nicht dem Baurecht zuzuordnen ist, weshalb durch die vorgesehene Änderung diese Nachweiserbringung nicht mehr erfolgen soll. Weiters soll klargestellt werden, dass die Unterlagen den bau...