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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht (5. Auflage)

Anhang 7

Übergangsbestimmungen für Mindestwirkungsgrade

Tabelle 1: Feuerungstechnische Mindestwirkungsgrade für Feuerungsanlagen, die mit festen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Nennwärmeleistung in kW
Abgasverluste in %
Feste Brennstoffe (Kohle, Koks, Briketts)
von 25 bis 50
21
mehr als 50 bis 120
20
mehr als 120
19
Flüssige Brennstoffe
von 25 bis 50
16
mehr als 50 bis 120
14
mehr als 120
12

S. 1528Tabelle 2: Feuerungstechnische Mindestwirkungsgrade für Feuerungsanlagen, die mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Nennwärmeleistung in kW
Abgasverluste in %
Atmosphärische Brenner
Gebläsebrenner
Gasförmige Brennstoffe
von 25 bis 50
14
16
mehr als 50 bis 120
13
14
mehr als 120
12
12

Die Abgasverluste sind nach folgender Formel zu errechnen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
qA
=
Abgasverlust in Prozent, bezogen auf die jeweilige Feuerungsleistung des Wärmeerzeugers
tA
=
Abgastemperatur in Kelvin
tL
=
Verbrennungslufttemperatur in Kelvin
CO2
=
Volumengehalt der Abgase an Kohlendioxid in Prozent
f
=
brennstoffspezifischer Faktor


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Werte für f:
Steinkohle
0,66
Braunkohle
0,90
Briketts
0,75
Koks
0,73
Heizöl EL (Ofenheizöl)
0,55
Heizöl leicht
0,55
Flüssiggas
0,50
Stadtgas
0,38
Erdgas mit CH4 > 95%
0,42
Erdgas mit CH4 < 95%
0,46

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

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