Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht (5. Auflage)

Anhang 1

Prüfbedingungen

(1) Die Prüfung des Emissionsverhaltens und der Wirkungsgrade von Feuerungsanlagen muss hinsichtlich der Prüfverfahren und der Prüfbedingungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik erfolgen. Bei der Ermittlung der Regeln der Technik ist vorrangig auf entsprechende Önormen oder andere gleichwertige technische Regeln einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union Bedacht zu nehmen.

(2) Das Einhalten der Emissionsgrenzwerte für feste und flüssige Brennstoffe muss bei Nennleistung und bei kleinster angegebener Teillast des Wärmeleistungsbereiches nachgewiesen werden.

(3) Zusätzlich zu Abs. 2 gilt für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe:

Der Nachweis bei kleinster Teillast ist bei händisch beschickten Feuerungsanlagen bei höchstens 50% der Nennleistung und bei automatisch beschickten Feuerungsanlagen bei höchstens 30% der Nennleistung zu erbringen.

1.

Für händisch beschickte Feuerungsanlagen gilt weiters:

a)

Die Emissionen sind bei Nennleistung durch Beobachtung von zwei aufeinander folgenden Abbrandperioden zu beurteilen. Hierbei sind die Emissionswerte für CO, HC und NOx als arithmeti...

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