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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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Dokumentvorschau
BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht (5. Auflage)

Gesetz vom über das Inverkehrbringen, die Errichtung und den Betrieb von Feuerungsanlagen (Steiermärkisches Feuerungsanlagengesetz – FAnlG)

LGBl 2011/13

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Inverkehrbringen von Kleinfeuerungsanlagen

§ 3 Inverkehrbringen

§ 4 Nachweis der Voraussetzungen

§ 5 Typenschild

§ 6 Technische Dokumentation

§ 7 Anerkennung von Prüfberichten und Zulassungen

3. Abschnitt

Inverkehrbringen von Feuerungsanlagen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden

§ 8 Geltungsbereich des 3. Abschnittes

§ 9 Inverkehrbringen

§ 10 Konformitätsnachweisverfahren

§ 11 CE-Kennzeichnung

§ 12 Benannte Stellen

4. Abschnitt

Besondere Bestimmungen für die Errichtung und Änderung von Feuerungsanlagen

§ 13 Errichtung

§ 14 Vorkehrungen gegen Betriebsbereitschaftsverluste

§ 15 Regelung der Feuerungsleistung

§ 16 Messöffnungen für Abgaskontrollen

§ 17 Ableitung der Verbrennungsgase

§ 18 Steuerung der Wärmeabgabe

§ 19

§ 20 Einbau von Geräten zur Feststellung des Wärmeverbrauches

§ 21 Heizlastberechnung

S. 15015. Abschnitt

Betrieb und Instandhaltung von Feuerungsanlagen

§ 22 Betriebsvorschriften

§ 23 Überprüfung bei der Erstinbetriebnahme

§ 24 Überprüfung der Feuerungsanlagen

§ 25 Sachverständige

§ 25a Fachliche Qualifikation für Inspektionen bei Heizungsanlage

6. Abschnitt

Straf‑, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 26 Überwachung des Inverkehrbringens, Untersagung

§ 27 Überwachung des Betriebes

§ 28 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 29 Behörden

§ 30 Strafbestimmungen

§ 31 Personenbezogene Bezeichnungen

§ 32 Verweise

§ 33 Übergangsbestimmungen

§ 34 Gemeinschaftsrecht

§ 35 Inkrafttreten

§ 36 Inkrafttreten von Novellen

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

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