BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom über die Baustoffliste ÖA (Baustoffliste ÖA)
GZ 2012/212
Auf Grund der § 4 und 5 Abs. 4 des Steiermärkischen Bauproduktegesetzes 2000, LGBl. Nr. 50/ 2001, in der Fassung LGBl. Nr. 85/2005, wird nach erteilter Zustimmung der Landesregierung verordnet: