BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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Anlage II
CE-Konformitätskennzeichnung
Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild:
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
Hinter der CE-Kennzeichnung steht die Kennnummer der Stelle, die bei der Produktionsüberwachung eingeschaltet wurde.
Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung sind anzugeben:
Name und Kennzeichen des Herstellers,
die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde,
die Nummer des Konformitätszertifikates,
Angaben zu den Produktmerkmalen nach den europäischen technischen Spezifikationen.