BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 23 Projektunterlagen
Zu § 23: EB
Die ausführliche Beschreibung der Projektsunterlagen ist benutzerfreundlich und soll als Checkliste dienen. Festgehalten wird in der Bestimmung, daß nur gesetzlich Berechtigte in den Genuß kommen, Pläne, Baubeschreibungen u dgl zu verfassen. Wer gesetzlich berechtigt ist, ergibt sich aus den Bestimmungen der Gewerbeordnung, des Ministeriengesetzes, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes u dgl.
EB zur Nov LGBl 2008/27
Zu Abs. 1 Z. 8 lit. a: Der Energieausweis ist im § 43a und in der Verordnung der Landesregierung gemäß § 43b geregelt. Diese Verordnung hat sich an den Richtlinien und technischen Regelwerken zu orientieren, die vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) herausgegeben werden (es handelt sich insbesondere um die vom Österreichischen Institut für Bautechnik herauszugebende OIB-Richtlinie 6, Ausgabe April 2007, betreffend Energieeinsparung und Wärmeschutz). Hinsichtlich etwa des Neubaues eines Wohngebäudes hat der Energieausweis den Heizwärmebedarf des Gebäudes und den Vergleich zu Referenzwerten, den Heiztechnik-Energiebedarf und den Endenergiebedarf des Gebäudes zu berücksichtigen.
Zu Abs. 1 Z. 8 lit. b: Dieser Nachweis bezieht sich auf jene Anforderungen im § 43...