Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht (5. Auflage)

Gesetz vom über das Inverkehrbringen und die Verwendbarkeit von Bauprodukten (Steiermärkisches Bauproduktegesetz 2000)

LGBl 2010/13

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Regelung der Verwendbarkeit von Bauprodukten, für die europäische Spezifikationen nicht vorliegen

§ 3 Verwendbarkeit von Bauprodukten, für die europäische Spezifikationen nicht vorliegen

§ 4 Baustoffliste ÖA

§ 5 Übereinstimmungsnachweis

§ 6 Übereinstimmungserklärung des Herstellers

§ 7 Übereinstimmungszeugnis

§ 8 Ermächtigte Stellen

§ 8a Genehmigungsfiktion

§ 9 Verfahren zur Ausstellung des Übereinstimmungszeugnisses

§ 10 Einbauzeichen

3. Abschnitt

Regelung der Verwendbarkeit von Bauprodukten, für die europäische technische Spezifikationen vorliegen

§ 11 Verwendbarkeit von Bauprodukten, für die europäische technische Spezifikationen vorliegen

§ 12 Baustoffliste ÖE

§ 13 Inverkehrbringen von Bauprodukten

§ 14 Bescheinigung der Konformität

§ 15 Konformitätserklärung des Herstellers

§ 16 Konformitätszertifikat

§ 17 Europäische technische Zulassung

§ 18 CE-Konformitätskennzeichnung

§ 19 Hersteller, Vertretung

4. Abschnitt

Überwachung, gegenseitige Anerkennung

§ 20 Überwachung der Verwendung und des Inverkehrbringens von Bauprodukten

§ 21 Untersagung der Verwendung von Bauprodukten

§ 22 Gegenseitige Anerkennung

5. Abschnitt

Behörden und Verfahren

§ 23 Behörden

§ 24 Verfahrensbestimmungen

§ 25 Kosten

6. Abschnitt

Straf‑, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 26 Strafbestimmungen

§ 27 Personenbezogene Bezeichnungen

§ 28 Verweise

§ 29 Übergangsbestimmungen

§ 29a Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 13/2010

§ 30 Gemeinschaftsrecht

§ 31 Inkrafttreten

§ 32 Außerkrafttreten

Anlage I

I. Einbauzeichen

II. Gestaltung des Bildzeichens „ÜA“ sowie der zusätzlichen Aufgaben

III. Anbringung des Einbauzeichens

IV. Zeitpunkt des Anbringens des Einbauzeichens

V. Sonstige Bestimmungen

Anlage II

CE-Konformitätskennzeichnung

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

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