BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetz vom über das Inverkehrbringen und die Verwendbarkeit von Bauprodukten (Steiermärkisches Bauproduktegesetz 2000)
LGBl 2010/13
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Allgemeines
2. Abschnitt
Regelung der Verwendbarkeit von Bauprodukten, für die europäische Spezifikationen nicht vorliegen
§ 3 Verwendbarkeit von Bauprodukten, für die europäische Spezifikationen nicht vorliegen
§ 6 Übereinstimmungserklärung des Herstellers
§ 9 Verfahren zur Ausstellung des Übereinstimmungszeugnisses
3. Abschnitt
Regelung der Verwendbarkeit von Bauprodukten, für die europäische technische Spezifikationen vorliegen
§ 11 Verwendbarkeit von Bauprodukten, für die europäische technische Spezifikationen vorliegen
§ 13 Inverkehrbringen von Bauprodukten
§ 14 Bescheinigung der Konformität
§ 15 Konformitätserklärung des Herstellers
§ 17 Europäische technische Zulassung
§ 18 CE-Konformitätskennzeichnung
4. Abschnitt
Überwachung, gegenseitige Anerkennung
§ 20 Überwachung der Verwendung und des Inverkehrbringens von Bauprodukten
§ 21 Untersagung der Verwendung von Bauprodukten
5. Abschnitt
Behörden und Verfahren
6. Abschnitt
Straf‑, Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 27 Personenbezogene Bezeichnungen
§ 29a Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 13/2010
Anlage I
I. Einbauzeichen
II. Gestaltung des Bildzeichens „ÜA“ sowie der zusätzlichen Aufgaben
III. Anbringung des Einbauzeichens
IV. Zeitpunkt des Anbringens des Einbauzeichens
V. Sonstige Bestimmungen
Anlage II
CE-Konformitätskennzeichnung