BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 21 Baubewilligungsfreie Vorhaben
Zu § 21: EB
Zu den bewilligungsfreien Vorhaben gehören die in der vorgesehenen Bestimmung angeführten Vorhaben, die typischerweise solche sind, bei denen eine sicherheitstechnisch geringe Relevanz besteht, sodaß es unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses vertretbar erscheint, diese Anlagen und Maßnahmen keinem Genehmigungsverfahren zu unterwerfen.
Auch bewilligungsfreie Vorhaben unterliegen den bautechnischen Anforderungen nach diesem Gesetz. Dieser Umstand kann daher etwa im Rahmen eines zivilrechtlichen Haftungsverfahrens von Bedeutung sein. Davon abgesehen ergibt sich aus § 41 (Baueinstellung u Beseitigungsauftrag), daß eine Baueinstellung generell zu verfügen ist, wenn Vorhaben gegen Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen. Wenn daher bewilligungsfreie Vorhaben nicht entsprechend den bautechnischen Anforderungen ausgeführt werden, handelt es sich um eine vorschriftswidrige Bauführung. Aber auch dann, wenn ein Vorhaben ausgeführt wird, das seitens des Ausführenden für bewilligungsfrei gehalten wird, in Wahrheit jedoch anzeige oder bewilligungspflichtig ist, liegt ein Verstoß gegen Bestimmungen dieses Gesetzes vor, der die Baueinstellu...