BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 20 Anzeigepflichtige Vorhaben
Zu § 20: EB
Bestimmte Arten von Bauführungen, die nach der Stmk BO 1968 bewilligungspflichtig waren und daher in zeitraubenden und umständlichen Bewilligungsverfahren zu beurteilen waren, sollen nunmehr anzeigepflichtig sein. Für diese anzeigepflichtigen Vorhaben ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen (siehe § 33). Die sicher bedeutsame Neuerung im Vergleich zur ehemaligen Rechtslage liegt wohl darin, daß nach dem Baugesetz auch Kleinhäuser mit den dazugehörigen Abstellflächen oder Garagen im Bauland anzeigepflichtige Vorhaben sind u diesem vereinfachten Anzeigeverfahren unterliegen. Was Kleinhäuser sind, ergibt sich aus den Begriffsbestimmungen im § 4. Allerdings unterliegen diese Bauvorhaben nur dann dem vereinfachten Verfahren, wenn die in der Ziffer 1 lit a und b angeführten Bedingungen erfüllt sind. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so handelt es sich eben um bewilligungspflichtige Vorhaben und unterliegen damit den einschlägigen Verfahrensbestimmungen. Die Einschränkung, daß nur die „30 m Nachbarn“ die Baupläne unterfertigen müssen, damit das vereinfachte Verfahren durchgeführt werden kann, erscheint auch unter Berücksichtigung der höch...