BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben
Zu § 19: EB
Bei der Gliederung der bewilligungspflichtigen, anzeigepflichtigen u bewilligungsfreien Vorhaben wurde von einer Generalklausel zugunsten der baubewilligungspflichtigen Vorhaben ausgegangen. Dies macht der Einleitungssatz deutlich.
Zu § 19: EB zur Nov 2003
Zu Z. 4: Während Stützmauern bis zu einer Höhe von 1,5 m gemäß § 20 Z. 3 lit. c anzeigepflichtige Vorhaben darstellen (nach dem vorgesehenen § 21 Abs. 1 Z. 2 lit. k ab 50 cm Höhe bis 1,5 m), ergaben sich in der Praxis Unsicherheiten bei solchen Stützmauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m, wenngleich diese als bauliche Anlagen gemäß § 19 Z. 1 zu beurteilen wären. Deshalb sollen zur Klarstellung die Stützmauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m ausdrücklich unter den baubewilligungspflichtigen Vorhaben angeführt werden.
Zu Z. 5: Wie die Praxis zeigte, verursachen Veränderungen des natürlichen Geländes im Bauland oftmals Nachbarbeeinträchtigungen durch damit verbundene Änderungen der Oberflächenwässerabflussverhältnisse, ohne dass der Baubehörde ein geeignetes Instrumentarium zur Verhinderung derartiger unzumutbarer Beeinträchtigungen zur Verfügung steht. Deswegen sollen Veränderung...