BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom , mit der Mindest- und Höchstwerte der Bebauungsdichte für Bauten festgelegt werden (Bebauungsdichteverordnung 1993)
LGBl 2011/58
Auf Grund des § 23 Abs. 13 des Gesetzes vom , LGBl. Nr. 127, über die Raumordnung im Land Steiermark (Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974), zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 41/1991, wird verordnet: