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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 13 Abstände

Zu § 13: EB

Die Bestimmung der Mindestabstände soll im wesentlichen nach der bisher gültigen Regelung erfolgen. Diese hat den Vorteil, daß sie mit der Zählung der Geschoße (in ganzen Metern) plus 2 bzw. 4 klar und leicht verständlich ist. Das Fehlen eindeutiger Definitionen des Geschoßbegriffes in bezug auf die Abstandsregelung hat jedoch bisher zu Auslegungsschwierigkeiten geführt. Diese sollen nun ausgeräumt werden, da eindeutig festgelegt wird, wann ein eventuell nur teilweise über Gelände liegendes Untergeschoß oder ein Dachgeschoß zu zählen ist. Damit ist zwar ein etwas erhöhter Ermittlungsaufwand verbunden (genaue Ermittlung der Außenwandfläche des Untergeschoßes über dem Gelände bzw. Messungen der Kniestockhöhe, die übrigens auch neu zu definieren war (§ 4 Z 40); dafür kann auch in Sonderfällen Rechtssicherheit angenommen werden. Dachboden und Dachgeschoße sind gesondert erfaßt. Schon bisher gab es die Regelung für Gebäude ohne die übliche Geschoßeinteilung (Gebäudehöhe geteilt durch 3 = Geschoßanzahl). Dabei war die zugrundeliegende Gebäudehöhe nicht ausreichend definiert. Diese ist nun nicht mehr für die Abstandsermittlung erforderlich. Es werden 3 m hohe Ge...

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