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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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Dokumentvorschau
Trippl/Schwarzbeck/Freiberger - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 61 Durchführung

Anmerkungen

1) Da bei einer Grenzänderung die Veränderung oft im allseitigen Interesse liegt, ist es durchaus sinnvoll, zunächst den Abschluss eines Vertrages anzustreben (obwohl die Betroffenen diesen Vertrag bereits nach § 29 Abs 3 Z 4 – als verbücherungsfähigen Grenzumlegungsplan – abschließen und der Gemeinde vorlegen hätten können).

2) Im Gegensatz zur Grundumlegung trifft die LReg hier eine Entscheidung in der Sache selbst. Der Bescheid ergeht, nachdem im Verfahren die Parteien ihre Stellungnahmen abgegeben haben, sodass ein Interessenausgleich erreichbar ist.

Eine Grenzänderung gegen den Willen der Beteiligten wird wohl die Ausnahme darstellen und kann nur unter strenger Beachtung der Grundsätze des Abs 2 erfolgen. Wenn auch bei der Grenzänderung die Interessen der Parteien mehr im Vordergrund stehen als beim Umlegungsverfahren, soll dennoch die amtswegige Richtigstellung des Grundbuches vorgesehen werden. Es könnte zu Schwierigkeiten führen, wenn es den Grundeigentümern überlassen bliebe, die entsprechenden Anträge beim Grundbuchsgericht zu stellen (EB ROG 1974).

3) Der Verweis auf § 56 ist nur dann sinnvoll, wenn ein Bescheid erlassen wurde. Kommt eine vertrag...

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