BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 60 Antrag
Anmerkungen
1) Die Grenzänderung ist demnach ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt; im Gegensatz zur Umlegung reicht hier für die Einleitung ein Bescheid.
2) Fehlen Unterlagen, ist mit der Erlassung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG vorzugehen (s Anm u E zu § 22 BauG).