BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 59 Begriff und Zweck
Anmerkungen
1) Die Grenzänderung ist eine Umlegung im Kleinen und kommt dann zum Tragen, wenn es zur Verbesserung der Bebauungsmöglichkeiten genügt, Grenzen aneinandergrenzender Grundstücke zu verändern (EB ROG 1974).
2) Die Grenzänderung müsste im Interesse der beteiligten Nachbarn liegen. Wie bei der Umlegung ist das Ziel die Schaffung optimaler Bauplätze.
3) Anders wäre die Grenzänderung sinnlos.
4) Etwa Reduzierung von Abständen nach § 13 BauG.