BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 56 Rechtswirkungen des Umlegungsbescheides
Anmerkungen
1) Die wesentliche Rechtswirkung des Umlegungsbescheides ist der Untergang und die Neubegründung der Eigentumsrechte entsprechend den Verfügungen des Umlegungsbescheides. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Eigentümer in ihrem Eigentumsrecht nur durch die Rechtswirkung des § 45 beschränkt (EB ROG 1974).
2) Die im Abs 2 getroffenen grundbuchsrechtlichen Bestimmungen haben ihre verfassungsrechtliche Grundlage im Art 15 Abs 9 B‑VG. Die Unerlässlichkeit dieser Bestimmung steht außer Frage.
3) Bemerkt wird, dass zur Richtigstellung des Grenz- und Grundsteuerkatasters die Bescheinigung des Umlegungsplanes durch das Vermessungsamt Voraussetzung ist.
4) Da der Weg einer Einrichtung einer Masse mit eigener Rechtspersönlichkeit, an die einerseits Geldleistungen zu zahlen sind und der gegenüber andererseits der Anspruch auf Geldabfindungen besteht, aus rechtlichen und praktischen Erwägungen nicht gangbar erscheint, wird im Abs 3 die Gemeinde als eine Art Zahlstelle für die gegenseitigen Ansprüche eingerichtet. Eine gleiche Regelung findet sich im Tiroler Raumordnungsgesetz und dem Vorarlberger Raumplanungsgesetz. Ohne eine solche Stelle wären ...