BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 55 Umlegungsbescheid
Anmerkungen
1) Der Abs 1 enthält eine Aufzählung der Fragen, über die im Umlegungsbescheid abgesprochen werden muss. Wenn mehrere Umlegungspläne vorgelegt wurden, muss über jeden abgesprochen werden. Die Genehmigung kann allerdings nur für den Plan erteilt werden, der den im Abs 2 geforderten Voraussetzungen am besten entspricht.
2) Die Zuständigkeit für die Umlegung ist verfassungsrechtlich problematisch. In VfSlg 17.525 hat der VfGH ausgesprochen, dass das Verfahren über die Baulandumlegung civil rights iSd Art 6 EMRK betrifft. Diese Bestimmung verlangt, dass in Angelegenheiten, die als civil rights zu qualifizieren sind, ein unabhängiges und unparteiisches Tribunal tätig wird.
Judikatur
1) Das Verfahren über die Baulandumlegung betrifft civil rights iSd Art 6 EMRK. Diese Bestimmung verlangt, dass in Angelegenheiten, die als civil rights zu qualifizieren sind, ein unabhängiges und unparteiisches Tribunal tätig wird. Der VfGH hat dazu in Kongruenz mit der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mehrfach ausgesprochen, dass ein Tribunal derart zusammengesetzt sein muss, dass keine berechtigten Zweifel an der Unabhängigkeit seiner Mitglieder entstehen; bei dieser Be...