BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 52 Neuverteilung
Anmerkungen
1) Der Abs 1 enthält die Grundsätze, die bei der Neuverteilung sowohl vom Antragsteller beim vorgelegten Umlegungsplan als auch von der Behörde bei dessen Genehmigung (§ 55) zu beachten sind. Z 1 u 2 sprechen aus, dass jeder Grundeigentümer grundsätzlich den Anspruch auf ein neues Grundstück hat, das nach Größe und Lage dem eingebrachten Grundstück entspricht bzw vergleichbar ist. Soweit eine Erfüllung dieses Anspruches nicht möglich ist und jemand im Hinblick auf die Größe oder Lage mit dem neuen Grundstück weniger erhält als er eingebracht hat, ist ihm eine entsprechende Geldabfindung zuzuerkennen (Z 3), (EB ROG 1974).
Judikatur
1) Es trifft zu, dass zwischen den Grundstücken des Bfr u dem Nachbargrundstück teilweise die bisherige Grundstücksgrenze beibehalten wurde, die einen Knick von 12 Grad aufweist. § 40 RPG regelt die Grundsätze, die bei der Neuverteilung der Grundstücke zu beachten sind. Ein Gebot, dass ein neugeschaffenes Grundstück nur gerade Grenzen haben dürfte, ist dieser Bestimmung nicht zu entnehmen ( – Vlbg).
2) Wie bei der Neuverteilung der Grundflächen vorzugehen ist, ergibt sich aus § 45 Vlbg RPG. Dabei ist ua...