BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 41 Inhalt der Bebauungsplanung
Zu § 41: EB
Der Inhalt der Bebauungsplanung gliedert sich nach Mindestinhalten (Ersichtlichmachungen und Festlegungen) sowie in Aufbauelemente bzw. zusätzliche Inhalte (fließend bis Maximalinhalt).
Zu Z. 1: Differenzierte Verkehrsfunktionen können in dem Sinn festgelegt werden, dass bestimmte Flächen nur einer bestimmte Nutzung (z.B. Fußweg, Fahrweg, etc.) vorbehalten sind. Damit sind jedoch nicht einzelne Fahrverbote regelbar.
Gem. Z. 3 können Reduktionen oder Erhöhungen der Stellplatzanforderungen gem. Baugesetz auch im Bebauungsplan geregelt werden. Gem. Z. 4 können Detailfestlegungen zu Erschließungssystemen erfolgen, dies sind z.B. eine Laubengangerschließung als Lärmschutz oder das Untersagen solcher Gebäudeerschließungen aufgrund des Straßen‑, Orts- und Landschaftsbildes. Die in Z 5 neu geschaffene Möglichkeit der Regelung der Verteilung der Nutzungen im Sinn der jeweiligen Baugebietskategorie (in Teilbereichen, in Gebäuden, in Geschoßen) ermöglicht eine Reaktion auf die örtlichen Verhältnisse (zB an lärmbelasteten Straßen Anordnung von Büroräumen und Verlagerung der Wohnnutzung in den unbelasteten rückwärtigen Teil). Ein Ausschluss sämtlicher in...