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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 38 Verfahren zur Erlassung und Änderung eines Flächenwidmungsplanes

Zu § 38: EB

Die Verfahrensbestimmungen zur Erlassung u Änderung eines Flächenwidmungsplanes beruhen im Wesentlichen auf der Rechtslage nach dem ROG 1974 (§ 29) u wurden in übersichtlicher Weise unter weitgehendem Verzicht auf Binnenverweise in einer eigenen Bestimmung zusammengefasst.

Im Abs 5 ist wie bisher die zwingende öffentliche Vorstellung des Flächenwidmungsplanes samt Umweltbericht geregelt, wenn eine Umweltprüfung erforderlich war. Für die Anberaumung einer derartigen Vorstellung ist keine persönliche Ladung der Betroffenen erforderlich.

Im Abs 11 wurde entsprechend einer Forderung der Gemeindeinitiative Jagerberg zum ROG vorgesehen, dass die Landesregierung nun explizit der Gemeinde alle Versagungsgründe bei einer beabsichtigten Versagung mitzuteilen hat.

Neu vorgesehen wurde unter Abs 12, dass bei Genehmigung des Flächenwidmungsplanes durch Fristablauf die Gemeinde darüber zu informieren ist. Weiters ist hinsichtlich dieser Bestimmung festzuhalten, dass die in der gleichartigen derzeitigen Bestimmung des § 29 Abs 10 des ROG 1974 enthaltene Bezugnahme auf § 27 des Verwaltungsgerichthofgesetzes 1985, BGBl. Nr. 10, eliminiert wur...

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