BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 31 Einkaufszentren
Zu § 31: EB
Die Bestimmung über Einkaufszentren entspricht im Wesentlichen der derzeitigen Rechtslage.
Allerdings erschien es nicht mehr erforderlich, die derzeitigen Bestimmungen betreffend die Beschränkung der Bruttogeschoßfläche aufrecht zu erhalten, weil es sich diesbezüglich um keine EZ-spezifischen Regelungsinhalte mit EZ-Steuerungsfunktion handelt. Auf Grund dieser vorgesehenen Änderung der Rechtslage ergibt sich auch, dass nicht verkaufsflächenrelevante Zubauten bei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Einkaufszentren auch dann zulässig sind, wenn die bisherige Flächenwidmung an die durch dieses Gesetz geänderte Rechtslage angepasst wurde. Die Bruttogeschoßfläche ist allgemein hinsichtlich der zulässigen Bebauungsdichte und der Berechnung der Bauabgabe nach dem Steiermärkischen Baugesetz relevant. EZ-spezifisch verbleibt demnach lediglich die Verkaufsfläche, die in § 2 Abs. 1 Z. 36 definiert wurde, wobei der Begriff der Praxis angepasst wurde.
Im Abs. 3 wird zwischen Dienstleistungseinrichtungen, die mit Einkaufszentren im Zusammenhang stehen (Z. 1), und solchen, die mit Einkaufszentren nicht im Zusammenhang stehen (Z. 2), untersch...