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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 30 Baugebiete

Zu § 30: EB

Zu Abs. 1 Z. 2:

Der Begriff „Gebäude“ soll wie in Abs. 1 Z. 1 durch den allgemeineren und weiteren Begriff „Nutzungen“ ersetzt werden. Der Begriff der Nutzung schließt den Gebäudebegriff bzw. den Begriff der baulichen Anlage in sich (§ 4 Z. 12 in Verbindung mit Z. 28 des Steiermärkischen Baugesetzes). Außerdem wurde der Klammerausdruck in dieser Bestimmung geändert, wodurch sich eine klarere Auslegung ergibt. Unter Geschäften sind Verkaufslokale (Läden) von Unternehmen (meist Einzelhandel) zu verstehen. Unter Nutzungen, die den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bewohner dienen, können auch Freizeiteinrichtungen, sofern sie keine dem Wohncharakter widersprechende Belästigung verursachen, verstanden werden.

Zu Abs. 1 Z. 3:

Kerngebiete sind Baugebiete mit einer höheren Nutzungsvielfalt und diese werden daher in der Regel Zentrumslagen in der siedlungsstrukturellen und funktionellen Ortsmitte bilden, wobei jedoch auch die Ausbildung von „Subzentren“, welche örtliche Siedlungsschwerpunkte darstellen, möglich ist. Ziel ist es, insbesondere die im Kerngebiet möglichen Einrichtungen (wie z.B. Verwaltung, Bauten für Erziehungs‑, Bildungs- und sonstige kult...

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