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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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Dokumentvorschau
Trippl/Schwarzbeck/Freiberger - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 26 Inhalt des Flächenwidmungsplans

Zu § 26: EB

Zu Abs. 1:

Im Flächenwidmungsplan dürfen nur unbebaute Wohnbaulandflächen ausgewiesen werden, welche dem Bedarf (dies ist der „einfache“ Bedarf) entsprechen. Dieser ist unter Berücksichtigung eines sparsamen Flächenverbrauches, der gestreuten Schwerpunktbildung (dezentrale Konzentration) im Einklang mit der anzustrebenden Bevölkerungsdichte des Raumes und der Ausrichtung an der bestehenden Infrastruktur auf Basis des Trends und der angestrebten Entwicklungsziele (hinsichtlich Bevölkerungsentwicklung, Haushaltsentflechtung, Bodenverbrauch, etc.) unter Zugrundelegung der jeweiligen zentralörtlichen Funktion zu errechnen. Damit wird die bereits bisher übliche Praxis, wonach für die Berechnung des Baulandbedarfs sämtliche unbebauten Flächen (vollwertiges Bauland, Aufschließungsgebiete und Sanierungsgebiete) herangezogen wurden im Gesetz verankert. Die Details zur Berechnung des (Wohn)Baulandbedarfes sollen in einer Verordnung geregelt werden.

Zu Abs. 4:

Hier wurde die Bebauungsplanzonierung geregelt. Neu ist vor allem, dass auch für Sondernutzungsflächen im Freiland festgelegt werden kann, dass Bebauungspläne zu erlassen sind.

Zu Abs. 7 Z. 1:

D...

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