BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 21 Örtliches Entwicklungskonzept
Zu § 21: EB
In den Abs. 2 und 3 sind die Bestandteile des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Erläuterungsberichtes in übersichtlicher Weise aufgezählt. Sachbereichskonzepte wie z.B. das unter § 22 Abs. 7 genannte räumliche Leitbild können von Gemeinden bei Bedarf zusätzlich erstellt werden.
Zu Abs. 4:
Die Verordnungsermächtigung für die Landesregierung soll dahingehend erweitert werden, dass neben der Planzeichen und der elektronischen Darstellung auch nähere Bestimmungen über inhaltliche Vorgaben des örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie des gemeinsamen örtlichen Entwicklungskonzeptes – siehe Erläuterungen zu § 23 – (Leitlinien) durch Verordnung festgelegt werden können. Mit einer solchen Verordnung wäre eine leichtere Handhabung des ÖEK für die Gemeinden verbunden.
Anmerkungen
1) Das Gesetz nimmt bei allen Planungselementen der Gemeinde (insb aber bei ÖEK und Flächenwidmungsplan eine durchgängige Neugliederung vor, die eine leichtere Zugänglichkeit durch Systematisierung sicherstellen soll: Allgemeines und Funktion – Inhalt – Verfahren.
2) Durch das Gesetz sollen die Örtlichen Entwicklungskonzepte (ÖEK) in ihrer Bedeutung gestärkt werden. Es s...