BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 20 Beratung und Zweckzuschüsse
Zu § 20: EB
In Abs 2 wurde vorgesehen, dass die Gewährung von Zweckzuschüssen ua voraussetzt, dass ein gemeinsames örtliches Entwicklungskonzept (§ 23 Abs. 1) aufgestellt wird. Damit soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, dass sich (alle oder mehrere) Gemeinden einer Kleinregion, die in einem räumlich funktionellen Zusammenhang stehen, zusammenschließen.
Weiters wurde die mögliche Zuschussgewährung an eine Gemeinde zur Förderung der Digitalisierung von Flächenwidmungsplänen vorgesehen. Gefördert wird einmalig die Erstellung des digitalen Flächenwidmungsplanes (Basisdigitalisierung) der Gemeinde entsprechend den Vorgaben der Planzeichenverordnung der Steiermärkischen Landesregierung. Es werden aber keine Hard- oder Software, sowie keine raumplanerischen Tätigkeiten oder spezielle Planunterlagen gefördert. Ebenso keine Änderungen des bestehenden Flächenwidmungsplanes. Nähere Einzelheiten können der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung vom (download unter: www.raumplanung.steiermark.at) entnommen werden.
Anmerkungen
1) Diese Pflicht, der Gemeinde zu helfen, liegt durchaus im Interesse der Allgemeinheit an einer geordneten Entw...