BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 19 Aufgaben
Zu § 19: EB
Mit dem neu vorgesehenen zweiten Satz der Z. 3 soll für den Bereich der örtlichen Raumordnung die bereits mit der Novelle LGBl. Nr. 47/2007 zum ROG 1974 erfolgte Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes u des Rates vom über die Bewertung u Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl Nr L 189 vom , S. 12, hinsichtlich der akustischen Planung berücksichtigt bzw. übernommen werden. Die Richtlinie sieht mit dem Ziel des Lärmschutzes die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten u Aktionsplänen als auch eine akustische Planung vor.
Als Maßnahme der akustischen Planung sollen im Bereich der örtlichen Raumordnung bei Erlassung des örtlichen Entwicklungskonzeptes u Flächenwidmungsplanes die strategischen Lärmkarten gemäß Art 7 der o.a. Richtlinie u die Aktionspläne gemäß Art. 8 der o.a. Richtlinie berücksichtigt werden. Die Aktionspläne selbst u die strategischen Lärmkarten sind entsprechend den Art 7 u 8 der Umgebungslärmrichtlinie im Steiermärkischen Landes-Straßenumgebungslärmschutzgesetz 2007, LGBl. Nr. 56/2007, im Steiermärkischen IPPC-Anlagen- u Seveso II-Betriebe-Gesetz, LGBl. Nr. 85/2003, in der Fassung LGBl. Nr. 113/2006...