BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 14 Verfahren zur Erlassung oder Änderung eines Entwicklungsprogramms
Zu § 14: AB Nov 2012 (EZ 211/7)
Die Anhörung betreffend Regionale Entwicklungsprogramme (§ 14 Abs 2) sowie die sogenannten „EZ-Einzelstandortverordnungen“ (§ 31 Abs 9) wird verwaltungsvereinfachend so neu geregelt, dass Institutionen, die im neuen Raumordnungsbeirat vertreten sind, ihre Stellungnahme im Weg dieses Gremiums abgeben können. Eine gesonderte Anhörung findet nur mehr für die nicht im Raumordnungsbeirat vertretenen Institutionen statt.
Anmerkungen
1) Abs 2 geändert durch Nov 2012/44.
2) Die allgemeinen Ausführungen zu Ablauf und Verfahren werden gesammelt bei § 38 dargestellt. Beachte daher die Anm und Jud zu § 38.
3) In der Fassung LGBl 2012/44 (Aufhebung der Z 7–12, Nachnummerierung der folgenden Ziffern), gem § 68a Abs 4 in Kraft getreten mit .
Mit dieser Novelle wurden Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Gemeinde- und Städtebund sowie die Umweltanwaltschaft aus dem verpflichtenden Verteilerkreis entfernt. Es ist aber auch ohne gesetzliche Verankerung möglich, diese Stellen in das Verfahren durch Übersendung von Unterlagen einzubinden.
4) Die Vorarbeiten für die Erlassung eines Entw...