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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 7 Benützung fremder Grundstücke

Anmerkungen

1) Als Maßnahmen der Raumordnung sind alle jene Akte zu vestehen, die auf Grund dieses Gesetzes in hoheitlicher Form gesetzt werden, also insb die von der LReg u den Gemeinden zu erlassenden Verordnungen.

2) Eine Regelung zur Gewährleistung erforderlicher Vorarbeiten ist durchaus üblich u auch in anderen Gesetzen mit Plaungsaufgaben vorgesehen.

3) Das Gesetz sieht nur eine Verständigung vor, nicht aber etwa eine Entscheidung über die Notwendigkeit der Maßnahmen. Eine „Hinderung“ der ermächtigten Personen sowie eine Veränderung oder Entferung der angebrachten Zeichen ist nach § 65 Abs 1 Z 1 strafbar.

4) Es gibt hier keine – wie sonst oft übliche – (vorläufige) Entschädigungsfestsetzung durch die Verwaltungsbehörden, sondern es ist sofort das zuständige Gericht zur Entscheidung anzurufen.

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

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