BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 5 Umweltbericht
Anmerkungen
1) Der Umweltbericht hat unter Bedachtnahme auf Anhang I der SUP-RL jene Angaben zu enthalten, die vernünftigerweise verlangt werden können, und berücksichtigt dabei den gegenwärtigen Wissensstand u aktuelle Prüfungsmethoden, Inhalt u Detaillierungsgrad des Plans, dessen Stellung im Entscheidungsprozess sowie das Ausmaß, in dem bestimmte Aspekte zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen auf den unterschiedlichen Ebenen dieses Prozesses am besten geprüft werden können. Dazu können alle verfügbaren relevanten Informationen über die Umweltauswirkungen der Entwicklungsprogramme usw herangezogen werden, die auf anderen Ebenen gesammelt wurden. Alternativen sind nur dann zu prüfen, wenn diese möglich, sinnvoll u vertretbar (auch wirtschaftlich vertretbar) sind. Dabei sind die Ziele und der geographische Anwendungsbereich der Planungen zu berücksichtigen (AA EZ 2047/1 XIV. GPLT zur Nov 2005 zum ROG 1974).
2) Eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen an einen Umweltbericht findet sich im SEA Guidance (Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäichen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme: http://ec.eur...