BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 3 Raumordnungsgrundsätze
Anmerkungen
1) Die Grundsätze u Ziele bilden den Rahmen u Maßstab, an dem die im ROG vorgesehenen weiteren Planungsakte (auf örtlicher u überörtlicher Ebene, wie zB FläWPl bzw Landesentwicklungsprogramme) zu messen sind. Darüber hinaus dienen sie auch als Grundlage für die Interpretation von unklaren Bestimmungen sowohl im ROG selbst als auch in Rechtsakten, die auf dem ROG basieren.
2) Die Raumordnungsgrundsätze stammen aus dem Raumordnungsgesetz 1974 (neugefasst mit der Nov 2002) u wurden nahezu unverändert übernommen. Diese moderne Fassung der Raumordnungsgrundsätze u Ziele zeigt die große Bedeutung der vorausschauenden Ordnung des Raumes. Die Raumordnungsgrundsätze des Abs 1 bezeichnen die drei Hauptpunkte, die beim Vollzug des RaumordnungsG in jedem Fall einzuhalten u anzuwenden sind.
3) Wesentliches Ziel der Raumordnung ist die sorgsame Verwendung der natürlichen Ressource Boden u damit die Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die gewachsenen Bereiche unter Beachtung der Erhaltung der charakteristischen Kulturlandschaft.
4) Dieser Grundsatz ist wesentlich. Gerade bei der Festlegung der Baugebiete ist dies zu berücksichtigen. Ua legt § 30 bestimmte Anforderungen fest (zB ke...