BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 2 Begriffsbestimmungen
Anmerkungen
1) Zum Begriff Wohnung s § 4 Z 63 BauG.
2) Die „Hoflage“ der einzelnen landwirtschaftlichen Gebäude resultiere aus einem nutzungsorientiert begründbaren Naheverhältnis und funktionellen Zusammenhang der Wohn‑, Stall- und Wirtschaftsgebäude sowie der Nebengebäude iSd Optimierung der Zeit- und Wegeökonomie im Betrieb, wodurch sich (unter Berücksichtigung von klimatischen Gegebenheiten und distanzbegründeten Umständen wie Brandschutz etc) regional unterschiedlich die Gehöftformen und damit die landwirtschaftlichen Ensembles entwickelt hätten, die sich als charakteristische und stimmige Elemente in die Kulturlandschaften einfügten bzw diese im Zusammenspiel mit kultivierten Flächen und natürlichen Vegetationsformen prägten (Amt der LReg im Nichtigerklärungsverfahren zu ).
3) Diese Begriffsbestimmung ist identisch mit jener in § 38a GemO. Da die Gemeindeordnung die eigentlichen Regelungen über die Kleinregionen enthält, wäre die Aufnahme hier nicht erforderlich, jedenfalls aber mit einem Verweis auf die GemO ausreichend (und auch sicherer) gewesen.
4) Diese Begriffsbestimmung wurde durch die Judikatur des VwGH geschaffen (vgl etwa